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Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf das Private Baurecht, insbesondere das Vertragsrecht der VOB, auf Architekten- und Ingenieurrecht unter besonderer Berücksichtigung der HOAI sowie das nationale wie europäische Vergaberecht (VOB/A, VOL/A, VOF, Sektoren- und Vergabeverordnung). Allgemeine vertragsrechtliche Fragen – Vertragsgestaltung, Erarbeitung und Überprüfung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen – sowie das Haftungsrecht im Bereich des Privaten Baurechts ergänzen das Tätigkeitsfeld ebenso wie die Beschäftigung mit dem Urheberrecht der Architekten und Ingenieure. Abgerundet wird das Leistungsspektrum durch Angebote im Bereich der Mediation und des Konfliktmanagements, die in Zusammenarbeit mit konsens-plus Institut für Konfliktmanagement und Kommunikation, dessen Mitbegründer Herr Rechtsanwalt Bubert ist, durchgeführt werden.
Die Kanzlei wird in Sozietät geführt von den Rechtsanwälten Wolf Osenbrück, Christoph Bubert (auch Mediator), Mario Kirsten und Dr. Reinhard Voppel (Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht).
Unsere Kanzlei war und ist mit der rechtlichen Betreuung einer Vielzahl von Großvorhaben wie Verwaltungsgebäuden, Kliniken, Museen, Messen, Flughäfen, Verkehrsprojekten und Vorhaben im Rahmen der Abfall- und Abwasserwirtschaft befaßt. Die Tätigkeit erstreckt sich von der Gestaltung und Beratung der Verträge über die Begleitung des Vergabeverfahrens und juristischen Projektmanagements bis hin zu Abrechnungs- und Gewährleistungsfragen. Mit gleicher Intensität werden auch kleinere und mittlere Vorhaben betreut.
Ein weiterer Schwerpunkt ist die Seminartätigkeit, die sich auf alle genannten Bereiche erstreckt. Seminare werden sowohl in Zusammenarbeit mit Seminarveranstaltern als auch für Verbände und öffentliche sowie private Institutionen durchgeführt. Daneben veranstalten wir auch Seminare in unserer Kanzlei sowie als maßgeschneiderte Inhouse-Seminare für einzelne Auftraggeber. Herr Bubert führt außerdem Lehrgänge zur Aus- und Weiterbildung für Mediationen durch.
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